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   BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96   

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BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96 (https://dejure.org/1996,2462)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1996 - 7 B 74.96 (https://dejure.org/1996,2462)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1996 - 7 B 74.96 (https://dejure.org/1996,2462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Faires Verwaltungsverfahren - Entschädigungslose Enteignung - Aufbaugesetz der DDR - Verrechnung der Entschädigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Aufbauenteignung; Baulandenteignung; Verrechnung der festgesetzten Entschädigung; Zuständigkeit des AROV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Zuständigkeit der Vermögensämter bezüglich im Eigentum der Kommunen stehender Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94

    Offene Vermögensfragen: Aufklärungspflicht hinsichtlich diskriminierender

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 53; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - NJW 1996, 1296 = VIZ 1996, 206) betrifft der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nur solche Enteignungen, deren besonderer Unrechtsgehalt in dem diskriminierenden und gerade deshalb entschädigungslos bleibenden Zugriff des Staates auf das entzogene Eigentum liegt.

    Ebensowenig läßt sich den Ausführungen der Beschwerde zum Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG ein Bedarf nach weiterer grundsätzlicher Klärung der Rechtslage entnehmen; auch insoweit ist auf die bereits vorliegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verweisen (vgl. zuletzt Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96
    Die in BVerwGE 95, 284 entwickelten Grundsätze zur Restitutionsfähigkeit von Enteignungen nach dem Aufbaugesetz und dem Baulandgesetz der DDR (§ 1 Abs. 1 Buchst. a VermG) gelten auch für solche Enteignungen, bei denen die Verrechnung der festgesetzten Entschädigung nur die Tilgung einer dinglichen Schuld und nicht auch der zugrunde liegenden persönlichen Forderung bewirkte.«.

    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 53; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - NJW 1996, 1296 = VIZ 1996, 206) betrifft der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nur solche Enteignungen, deren besonderer Unrechtsgehalt in dem diskriminierenden und gerade deshalb entschädigungslos bleibenden Zugriff des Staates auf das entzogene Eigentum liegt.

  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96
    Grundlage dieser Entscheidungsbefugnis ist die verfassungsrechtliche Bindung der Behörde an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG), die sie insbesondere auch an der einseitigen Durchsetzung "ihrer" wirtschaftlichen Interessen hindert (vgl. Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 12 S. 5 ff.).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96
    Soweit sich die Beschwerde auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG beruft, geht ihr Vorbringen schon deshalb fehl, weil die vom Vermögensgesetz gewährten Restitutionsansprüche als Wiedergutmachungsleistungen ihre Wurzeln ausschließlich im Rechts- und Sozialstaatsgedanken und nicht in Art. 14 GG oder in anderen Grundrechten haben (vgl. BVerfGE 84, 90 [126]; BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - BVerwGE 98, 147 [150]).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96
    Denn es liegt auf der Hand und bedarf daher nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren, daß die Zuständigkeitsordnung des Vermögensgesetzes nicht gegen das im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Gebot eines fairen Verwaltungsverfahrens (vgl. Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18 S. 29) verstößt.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96
    Soweit sich die Beschwerde auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG beruft, geht ihr Vorbringen schon deshalb fehl, weil die vom Vermögensgesetz gewährten Restitutionsansprüche als Wiedergutmachungsleistungen ihre Wurzeln ausschließlich im Rechts- und Sozialstaatsgedanken und nicht in Art. 14 GG oder in anderen Grundrechten haben (vgl. BVerfGE 84, 90 [126]; BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - BVerwGE 98, 147 [150]).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 7 B 20.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96
    Einen verfassungsrechtlichen Grundsatz, der es einer Verwaltungsbehörde verböte, für den Bürger verbindliche Entscheidungen in "eigener Sache" zu treffen, gibt es nicht; im Gegenteil bilden solche Entscheidungen den Regelfall hoheitlicher Verwaltungstätigkeit (vgl. Beschluß vom 25. Februar 1992 - BVerwG 7 B 20.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 21).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 53; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - NJW 1996, 1296 = VIZ 1996, 206) betrifft der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nur solche Enteignungen, deren besonderer Unrechtsgehalt in dem diskriminierenden und gerade deshalb entschädigungslos bleibenden Zugriff des Staates auf das entzogene Eigentum liegt.
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Zum einen kennt die Rechtsordnung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 1996 - 7 B 74.96 - Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4 S. 4 f. und vom 31. März 2006 - 8 B 2.06 - Buchholz 316 § 20 VwVfG Nr. 9 m.w.N.) eine "institutionelle Befangenheit" einer Behörde nicht; auf deren Vorliegen zielt aber das Vorbringen der Revision der Sache nach ab, soweit der Kläger keine gerade in der Person des Beklagten liegenden Umstände geltend macht, sondern nur beanstandet, dass mit der Entscheidung über den Durchführungszeitraum für die Überprüfungsarbeiten dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Möglichkeit eröffnet werde, sogleich mit diesen Arbeiten beauftragt zu werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - 20 A 818/15

    Darlegung der Verwertungswege und der Verwertung hinsichtlich Abnahme des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 -, BVerwGE 153, 367, und Beschluss vom 10. Mai 1996 - 7 B 74.96 -, Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4.
  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03

    Parteiwechsel, gesetzlicher; Zuständigkeit; Berechtigte; Verkauf,

    Der Senat hält an der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass der vermögensrechtliche Rückübertragungsanspruch nicht in den Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fällt (vgl. grundlegend Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - BVerwGE 98, 147 sowie Beschlüsse vom 10. Mai 1996 - BVerwG 7 B 74.96 - Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4 und vom 30. Juli 1998 - BVerwG 8 B 31.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 15 A 2426/07

    Besetzung von Ausschussvorsitzen eines Kreistags

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, BVerfGE 101, 397 (405); Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, BVerfGE 57, 250 (275 f.); BVerwG, Beschluss vom 31. August 2000 - 11 B 30.00 -, NVwZ 2001, 94 (95); Urteil vom 11. November 1998 - 6 C 8.97 -, BVerwGE 107, 363 (368 f.); Beschluss vom 10. Mai 1996 - 7 B 74.96 -, Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4, Seite 4; Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214 (230); Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, 2. Auflage, Seite 824 f.; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG Band 2, 2. Auflage, Artikel 20 (Rechtsstaat) Rn. 207 ff.; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage, § 9 Rn. 60.
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 10 ME 90/13

    Voraussetzungen für die Einsetzung eines Beauftragten nach § 175 NKomVG durch den

    Denn daraus ist nicht zu entnehmen, dass es abweichend von den Regelungen im übrigen Recht (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 10.5.1996 - 7 B 74/96 -, Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4, juris, Rn. 2; Nds. OVG, Urt. v. 26.10.2011 - 7 KS 4/10 -, juris, Rn. 36) gerade zur Wahrung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie zwingend einer - zumal sehr weitgehenden - Regelung der institutionellen Befangenheit bedarf (vgl. Mehlhorn, NLT-Informationen 2013, 172, 173 f. zur Rechtslage in anderen Ländern, in denen "mögliche Interessenkollisionen schlicht hingenommen werden"); im Übrigen umschreibt das Bundesverfassungsgericht die einschlägigen Konstellationen mit den Worten "unmittelbare Kollisionsfälle" (a. a. O., Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - 20 A 795/15

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und Altschuhen mittels

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 -, BVerwGE 153, 367, und Beschluss vom 10. Mai 1996 - 7 B 74.96 -, Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4.
  • BVerwG, 11.05.2000 - 8 B 109.00

    Annahme einer entschädigungslosen Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a

    Entgegen ihrer Ansicht trifft die Annahme des Berufungsgerichts im übrigen zu, der Tatbestand der entschädigungslosen Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG sei nicht erfüllt, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften der DDR eine Entschädigung vorgesehen, diese aber mit offenen Grundpfandrechten verrechnet oder trotz Rechtsanspruchs ganz oder teilweise tatsächlich nicht ausgezahlt wurde (stRspr, vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 13 , Beschluß vom 10. Mai 1996 - BVerwG 7 B 74.96 - Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4 S. 3 ).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 72.01

    Pflicht zur Rückgabe eines Grundstücks bei Vorenthalten einer

    Sollte - wie die Kläger mit ihrer Rüge unterstellen - den früheren Eigentümern die geschuldete und auch festgesetzte Enteignungsentschädigung dadurch in manipulativer Weise vorenthalten worden sein, dass die Entschädigung mit nicht mehr bestehenden anderen Verbindlichkeiten verrechnet worden ist, so beträfe diese Schädigung allein die Entschädigungsforderung; zu einer Rückgabe des Grundstücks wegen entschädigungsloser Enteignung könnte sie dagegen nicht führen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Mai 1996 - BVerwG 7 B 74.96 - Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4).
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